Zur Stärkung des Selbstwertgefühls und der Selbstlernkompetenzen junger, weiblicher Flüchtlinge hat das Paritätische Bildungswerk„Frauen iD“ ins Leben gerufen. Die Durchführung lokaler, von Bündnissen für Bildung durchgeführter Kulturprojekte für geflüchtete Frauen von 18-26 Jahren kann mit jeweils bis zu 50.000 Euro gefördert werden.
Gefördert werden kulturelle Workshops mit mindestens acht Teilnehmerinnen sowie die Präsentation der Ergebnisse. Das Bildungswerk schreibt dazu außerdem auf seiner Website:
„Gefördert werden Kulturangebote aus allen Sparten wie Malerei, Theater, Musik, Tanz und angewandte Kunst. Die Angebote finden in Form von geschlechtshomogenen Gruppen mit mindestens acht teilnehmenden Frauen im Umfang von 20 bis zu 160 Unterrichtstunden statt. Sie werden von weiblichen Fachkräften aus Kunst und/oder Pädagogik durchgeführt. Ehrenamtliche Mentorinnen übernehmen in den Angeboten Vorbild-, Austausch- oder Helferfunktionen und unterstützen die teilnehmenden Frauen darin, ihre Fluchtsituation oder Rollenbilder künstlerisch zu reflektieren und persönliche Perspektiven in der Aufnahmegesellschaft zu entwickeln. Abschluss der Projekte ist eine öffentliche Präsentation der gemeinschaftlich geschaffenen Werke. […]
Die Frauen sollen darin gefördert werden, sich selbst im Rahmen ihrer Möglichkeiten künstlerisch auszudrücken, sich zu organisieren und die Produkte ihres Schaffens zu präsentieren. Dabei sollen sie ihre Fähigkeiten, kulturellen Lebenswelten, eigene Erfahrungen und Zukunftswünsche mit einbringen. Eine dialogische Auseinandersetzung mit verschiedenen Kulturen soll den künstlerischen Ausdruck dahin gehend bereichern, dass kreativ Neues entsteht. Durch die Partizipation und die Präsentation im geschützten Rahmen soll neben dem Erwerb sozialer und künstlerischer Kompetenzen vor allem das Selbstwertgefühl der Frauen gestärkt werden.“
Die Bündnisse müssen aus mindestens drei Partner_innen bestehen: z. B. aus Frauenförderungsorganisationen, Jugendzentren, Familienzentren, Mehrgenerationenhäusern, Jugendbildungswerken usw. Die antragstellende Partnerin des Bündnisses muss gemeinnützig sein.
Die Förderbedingungen sind hier zusammengefasst aufgelistet. Anträge können jederzeit eingereicht werden. Weitere Informationen (auch auf Englisch, Arabisch und Farsi) finden Sie auch unter frauen-id.de.